Nach Bemühungen von CDU und FDP hat das Verkehrsministerium nun die Änderung an der Freigrenze für das führen von Booten per Pressemitteilung bekanntgegeben. Bei nicht gewerblicher Nutzung dürfen nun Boote mit 11,03 kW (15 PS) geführt werden anstatt wie zuvor 3,68 kW (5 PS).
Diese Änderung hat zudem zur Folge dass nun unabhängich vom Gewässer ein Mindestalter von 16 Jahren gefordert wird.
Sonderregelungen am Rhein verbieten derzeit den Einsatz von 15PS Motoren ohne Führerschein. Um auf Nummer Sicher zu gehen ist anzuraten bei seinem Stammgewässer auf mögliche Sonderregelungen zu achten.
Obgleich diese Änderung dem Tourismus gewidmet war, kann so mancher Angler sich über diese Lockerung freuen. Bessere Motoren sind vor Allem bei großen Gewässern von Vorteil.