Pressetext der Deutschen Presse Agentur:
Dresden (dpa/sn) – In Sachsen muss künftig möglicherweise keine Fischereiabgabe gezahlt werden. In der Diskussion über die Neufassung des sächsischen Fischereigesetzes werde die Abschaffung der Sonderabgabe erwogen, teilte Umweltminister Frank Kupfer (CDU) am Samstag mit. Diese sei sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragsteller mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Die Abgabe wird laut Ministerium im Freistaat fällig, wenn ein Angelschein erteilt wird. Sie beträgt sechs Euro pro Jahr und muss für die gesamte Gültigkeitsdauer des Fischereischeins im Voraus bezahlt werden. Im Landesverband Sächsischer Angler sind derzeit 38 000 Angler organisiert, die 20 000 Hektar Gewässer bewirtschaften und pflegen.
Insofern die Verwaltung tatsächlich den Nutzen aufzehrt, so könnte die Abschaffung der Abgaben neue Angler zum Hobby führen und muffel wieder ans Wasser. Ob dieser Vorschlag, so dieser auch durchgesetzt wird, in anderen Bundesländern gerechtfertigt wäre ist problematisch, da der Verwaltungsaufwand für wesentlich mehr Angler in größeren Bundesländern mit vertretbarerem Nutzen abzuwickeln sind.
Neuigkeiten vom 3. April 2012
Der Landtag hat nun die Änderungen beschlossen.
Mit Ausnahme von Gast- und Jugenfischereischeinen können nun Fischereischeine unbefristet und unentgeldlich beantragt werden.
Eine weitere Änderung ist, dass nun Jugendliche im beisein von ausübenden Anglern unter Aufsicht nun auch ohne Fischereischein am Angelgeschehen teilnehmen dürfen.
Was für erstaunen sorgen dürfte ist, dass in Sachen mit dieser Gesetzesänderung nun auch in Fischereianlagen (unter Anglerm auch verpöhnt Forellenpuff genannt) das Angeln komplett ohne Angelschein möglich sein soll. Lediglich der tierschutzgerechte Umgang und Tötung des Fisches muss sichergestellt werden.