Neue Tierschutzverordnungen die bereits seit 2005 ausgearbeitet wurden sehen für 2009 voraus dass jeder Neuangler, welcher eine Monats oder Jahresangelkarte ziehen möchte einen Kursbesuch zum humanen Fischfang absolviert haben muss. Anerkannt wird auf Grund der unverkennlichen Paralelen auch der Abschluss der deutschen Fischereiprüfung. Angler die zwischen 2004 und 2008 nachweislich mindestens eine Monats oder Jahreskarte gelöst haben sind von dieser Regelung befreit. Ebenfalls ausgenommen sind Freiangler und Angler mit Tageskarten.
Nicht ganz schlüssig ist wieso die Linie nicht auch für Tageskarten durchgezogen wird, geht es Schlussendlich doch um den Tierschutz.
Wo hingegen ganz neue Standarts gesetzt werden ist im Punkt „Catch & Release“. Wo große Kontroverse zwischen Anglern besteht und gerade in Deutschland viel Spielraum für Auslegungen der Gesetze herrscht, hat die Schweiz eine weitgehend klare Aussage abgegeben.
Fische dürfen nicht allein mit dem Ziel gefangen werden, direkt wieder ausgesetzt zu werden. Inwieweit dies Konsequenzen für den Ottonormalangler hat lässt sich wohl noch nicht genau sagen. Klagen gegen Catch and Release Angler wie die von der Tierrechtsorganisation PETA (welche in Deutschland keinen Bestand hatten), werden wohl nun in der Schweiz auf einen rechtlichen Grundstein gesetzt.
via: Fisch und Fang