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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren, 7 Monaten von Felix.
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FelixGast- Themen 82745
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Hallo
Ich war bis jetzt der Festen Meinung, dass es in Hamburg Schonzeiten für Hechte gibt. Auf eurer Seite ist jedoch die Auskunft, dass es keinerlei Schonzeiten für Hechte in Hamburg gibt.
Kann mir das einer erklären?ja da hast du recht, die schonzeit für hechte in hamburg ist vom 1.1. bis zum 15.5. wobei es im internet auch seiten gibt, in denen was anderes steht, wie z.B. URL
eine andere seite behauptet hingegegen es gäbe eine schonzeit z.B. URLFür Manche ist es einfach nur ein Hobby, für Einige wenige ist es eine Lebenseinstellung, eine Passion und eine Art Berufung.
FelixGast- Themen 82745
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Als ich 2004 mein Angelschein (in Hamburg) machte habe ich auch gelernt dass Hechte in Hamburg Schonzeiten haben.
Was mir aber unklar ist wie manche Leute überhaubt darauf kommen das es keine gäbe…
Seit 1986 gibt es das Fischereigesetz, in dem steht, das es eine Schonzeit gibt…Ich habe nur 2 Seiten gefunden, auf denen steht das es keine schonzeit gibt, davon war eine diese hier und die andere die, die du gepoistet hast.
Das es eine Schonzeit gibt habe ich auf mindestens 20 seiten lesen können.Petri Felix
Ich habe gerade folgende Infos zu Fischereigesetzen in Hamburg gefunden
§ 8 Artenschonzeiten
(1) Die nachstehend aufgeführten Arten haben folgende Schonzeiten, in denen sie nicht gefangen werden dürfen:
1. Bach- und Meerforelle 15. Oktober bis 15. Februar
2. Äsche 1. Januar bis 15. Mai
3. Hecht 1. Januar bis 15. Mai
4. Zander 1. Januar bis 15. MaiWenn es sich hierbei um aktuelle Angaben handelt werde ich die Schonzeiten in derSchonzeittabelle anpassen. Die von Bayern musste ich zum Jahresbeginn bereits anpassen.
FelixGast- Themen 82745
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@Artur0
Ja, das sind die richtigen Zeiten.
Wäre doch echt zum Vorteil dies zu korrigieren ;)
…und der 16 Mai ist noch so lange hin…Gruß Felix
Ich habe die Schonzeiten nun angepasst.
Skeptisch über die Aktualität dieser Verordnungen bin ich jedoch weiterhin. Immerhin wird in dem oben genannten Dolument die DM (Deutsche Mark) als Währung genannt.
Absolute Gewissheit würde man erhalten, wenn ein aktuell ausgestellter Angelschein eingesehen werden könnte, in welchem die gültigen Schonzeiten und MIndestmaße vermerkt sind.
FelixGast- Themen 82745
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leider steht dies nicht in den Angelscheinen drinne, ich bin mir aber inzwischen sicher das sich die Fischreiordnung (was die Schonzeiten angeht) seit 1986 nicht mehr geändert hat.
Sie ist zwar alt aber auf jeder Seite zu finden (auch auf seiten die angeben wie Aktuell ihre seiten sind und die sind von 2006).
Habe nur eine Seite finden können auf der es noch falsch ist und die Autoren antworten leider nicht auf E-mails (warscheinlich ist die Seite schon eine Web-Leiche geworden)Felix
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