Ja, stimmt was der Tim von sich gibt. Das wird einem im juristischen Teil der Prüfungsvorbereitung gelehrt. Laut Gesetz ist das Fischen mit Angel und Haken nur dem erlaubt, der einen Sachkundenachweis abgelegt hat (in diesem Fall eben der staatliche Fischereischein). Was das Fischen mit einem Kescher im Weiher betrifft, so ist dies nicht ganz so eindeutig, sonst müßten alle Aquarienladenangestelte ebenfalls über einen Fischereischein verfügen. Aber um es kurz zu machen, ja du brauchst einen Schein um in deinem eigenen Weiher zu angeln. Sinnlos oder?….viel Spaß mit dem Kaffe
Für Manche ist es einfach nur ein Hobby, für Einige wenige ist es eine Lebenseinstellung, eine Passion und eine Art Berufung.